Vermögen: Erbschaftsteuer – diese Abzüge sollten Sie nutzen
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass auch Vermächtnisnehmer die Erbfallkostenpauschale zur Senkung der Erbschaftsteuer nutzen können; zudem wird ein weiterer, oft übersehener Freibetrag erwähnt. Das bietet Steuerzahlern Gestaltungsspielraum, ändert aber nichts an der allgemeinen Marktlage.| Nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer können mit der Erbfallkostenpauschale ihre Erbschaftsteuer senken. Das hat der BFH klargestellt. Ein weiterer Freibetrag wird oft übersehen.
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