Steuern: Langzeiteinsatz kann für Selbstständige zur Steuerfalle werden

03.11.2026 11:37 Handelsblatt
Arbeiten Selbstständige längerfristig bei Kunden und mieten vor Ort eine Wohnung, kann das Finanzamt diese als Betriebsstätte einstufen. Die Folge: Weniger Kosten können abgesetzt werden.

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