Steuer: Ums Erbe geprellt – und das Finanzamt langt trotzdem zu

31.08.2026 10:08 Handelsblatt
Selbst wenn ein Erbe erst spät von seinem Anspruch erfährt und leer ausgeht, fällt Erbschaftsteuer an. Der Bundesfinanzhof klärte, wieso das so ist – und welche Ausnahmen es gibt.

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